Meine Arbeit verrechne ich nach getätigtem Zeitaufwand.
Vereinbarte Termine können ohne Kosten 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen
Absagen (weniger als 24 Stunden) wird die reservierte Zeit immer privat verrechnet (Ausfallhonorar).
Aus berufspolitischen Gründen (Drohende Tarifkürzungen und Rückforderungen durch
die Krankenkassen) nehme ich im Moment nur Selbstzahlende auf. Als Selbstzahler übernehmen Sie die
Kosten der Psychotherapie selbst. Es wird kein Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen.
Mein Stundenhonorar orientiert sich an den durchschnittlichen Ansätzen von psychologischen PsychotherapeutInnen mit Fachtitelabschluss im Kanton Bern. Aktuell beträgt dieses für
Einzeltherapie 185 CHF pro 60 Minuten.
Weitere Möglichkeiten
Behandlung über Zusatzversicherung
Inwiefern Ihre Zusatzversicherung einen finanziellen Beitrag an die psychologische Psychotherapie leistet, ist individuell unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrem jeweiligen
Zusatzversicherer. Bitte klären Sie die Konditionen vor Start der Behandlung bei mir durch Rücksprache mit dem Zusatzversicherer ab.
Behandlung über Unfallversicherung
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bitte fragen Sie vor Antritt der Behandlung bei Ihrem Kostenträger nach, ob
dieser die Behandlung bei mir bezahlt und zu welchen Konditionen. Oft ist ein Antrag an den Kostenträger hierfür nötig.