Kosten


Meine Arbeit verrechne ich nach getätigtem Zeitaufwand.

 

Vereinbarte Termine können ohne Kosten 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) wird die reservierte Zeit immer privat verrechnet (Ausfallhonorar). 

 

Aus berufspolitischen Gründen (Drohende Tarifkürzungen und Rückforderungen durch die Krankenkassen) nehme ich im Moment nur Selbstzahlende auf. Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Es wird kein Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen. 

Mein Stundenhonorar orientiert sich an den durchschnittlichen Ansätzen von psychologischen PsychotherapeutInnen mit Fachtitelabschluss im Kanton Bern. Aktuell beträgt dieses für Einzeltherapie 185 CHF pro 60 Minuten. 

 

Weitere Möglichkeiten

 

Behandlung über Zusatzversicherung

Inwiefern Ihre Zusatzversicherung einen finanziellen Beitrag an die psychologische Psychotherapie leistet, ist individuell unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrem jeweiligen Zusatzversicherer. Bitte klären Sie die Konditionen vor Start der Behandlung bei mir durch Rücksprache mit dem Zusatzversicherer ab.

 

Behandlung über Unfallversicherung

Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie. Bitte fragen Sie vor Antritt der Behandlung bei Ihrem Kostenträger nach, ob dieser die Behandlung bei mir bezahlt und zu welchen Konditionen. Oft ist ein Antrag an den Kostenträger hierfür nötig.